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Satzung der Fachgruppe |
Satzung für die Fachgruppe “Methoden der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft” in der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft28. September 2001§ 1 NameDie Fachgruppe führt die Bezeichnung "Fachgruppe Methoden der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft in der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft”. § 2 AufgabenDie Fachgruppe verfolgt ihre Ziele im Rahmen der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (DGPuK). Dies sind insbesondere Dokumentation und Information über Aktivitäten im Bereich der empirischen Methoden, Ausrichtung von Fachtagungen, Förderung einschlägiger Forschung, die Berücksichtigung von Methoden in Ausbildungsplänen und ihre Anwendung in Praxisfeldern, Förderung internationaler Zusammenarbeit sowie Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. § 3 Fachgruppenmitgliedschaft(1) Die Mitglieder der Fachgruppe sind Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Diese erklären ihre Zugehörigkeit zur Fachgruppe durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der DGPuK. § 4 Fachgruppenleitung(1) Die Aktivitäten der Fachgruppe werden durch die Fachgruppenleitung koordiniert, die sich aus dem Sprecher/der Sprecherin und einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin zusammensetzt. § 5 Fachgruppenversammlung(1) Die Fachgruppenversammlung wird mindestens etwa alle zwei Jahre von der Fachgruppenleitung einberufen. § 6 Änderung der OrdnungDie Änderung der Ordnung kann mit Zweidrittelmehrheit auf einer Fachgruppenversammlung beschlossen werden, an der mindestens 20 Prozent aller Mitglieder teilnehmen. Die Änderung bedarf der Zustimmung durch den Vorstand der DGPuK. § 7 AuflösungDie Auflösung der Fachgruppe regelt § 9 der Satzung der DGPuK. |
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Hinweise
und Vorschläge zum Webangebot bitte per E-Mail an Bastian Jenderek.
Letzte Änderung: 01.02.2006